07.10.2025 - 5 Feststellung des Jahresabschlusses 2024 für den...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Frau Helms, Frau Göken, Frau Runge, Herr Jantzen, Herr Helbig, Frau Kelm, Herr Berkhahn, Herr Ortland

 

Frau Helms führt kurz in die Thematik ein und stellt Frau Göken noch einmal als Wirtschaftsprüferin der vom LRH für den EVB bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.

 

Anhand eines Handouts führt Frau Göken ausführlich zur Jahresabschlussprüfung 2024 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar aus, geht hierbei auch auf die damit verbundenen Besonderheiten ein und spricht von einem durchaus zufriedenstellenden Jahr für den Eigenbetrieb. Mit Datum vom 30. Mai 2025 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Nun bietet Frau Göken an, Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

 

17:10 Uhr- Herr Helbig kommt zur Sitzung dazu.

 

Frau Runge dankt für die Ausführungen und Herr Jantzen stellt eine Fragen zum Umgang mit Grundstücken in Bezug auf das Eigenkapital, die der EVB unterhält aber nicht besitzt.

Die Verwaltung beantwortet die Fragen.

 

Die Frage von Herrn Helbig zu den unterschiedlichen Kennzahlen der Eigenkapitalquote wird von Frau Göken beantwortet.

 

Auf die Frage von Frau Kelm nach einer möglichen Gebührenentlastung der Bürger aufgrund der positiven Gewinnprognose für das Geschäftsjahr 2025 weist Herr Berkhahn auf die einzeln zu betrachtenden Geschäftsfelder und den Unterschied zwischen gebührenfinanziert und nicht gebührenfinanziert hin. Zudem ergänzt er, dass jährlich eine Kalkulation erfolgt in welcher die Gebühren einschließlich ihrer Höhe evaluiert werden. Sofern sich dabei zeigt, dass die Gebühren zu hoch seien, würde auch eine Gebührensenkung in Betracht kommen. Die Kalkulation ist jedoch heute nicht Gegenstand der Beratung.

 

Frau Runge möchte wissen, ob es aufgrund der angestiegenen Müllmengen in 2024, automatisch auch zu extra Touren der Entsorgungsfahrzeuge kommt. Eine Anpassung der Tourenpläne kann daraus durchaus resultieren, jedoch macht sich die Steigerung zunächst lediglich durch mehr Tonnage bemerkbar, so die Verwaltung.

 

Wie es im Jahr 2024 zu einer Abnahme der Instandhaltungskosten kommt, möchte Herr Ortland wissen. Frau Helms führt hier eigenes fehlendes Personal und auch den Personalmangel der Firmen bei Drittbeauftragungen an.

 

Weitere Fragen gibt es nicht und die Ausschussvorsitzende lässt zur Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

 

 1. 

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stellt den von der Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft durch uneingeschränktes Testat bestätigten Jahresabschluss zum 31.12.2024 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 des Eigenbetriebes Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb (Anlage 1) fest. Das Jahresergebnis in Höhe von 4.858.519,79 € wird wie folgt verwendet:

- Ausschüttung an den Haushalt der

Hansestadt Wismar aus dem

BgA Stadtverkehr 1.530.000,00 €

- Einstellung in die Rücklagen 3.328.519,79 €

2.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt die Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2024.

 

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Abstimmungsergebnis:

-ungeändert beschlossen

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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