06.10.2025 - 5 Vorstellung der IJGD e.V.

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende Frau Hagemann begrüßt die anwesenden Vertreterinnen Frau Lässig und Frau Kortus der Internationalen Jugendgemeinschafftsdienste Landesverein M-V e.V. und erteilt ihnen das Wort.

Die Vertreterinnen stellen zunächst die historische Geschichte der Institution im Bundesgebiet vor. Die ijgd bietet in Wismar Freiwilligen Dienste im sozialen Bereich, in den städtischen Einrichtungen und im Denkmalschutz an. Darüber hinaus engagiert sich der Verein im Bereich der Demokratiebildung. Der Verein hat sich im Jahr 2024 im Zusammenhang mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf eine Interessenbekundung hin als externe Koordinierungs- und Fachstelle beworben und die Beauftragung erhalten.

Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch den Verein seit dem 01.01.2025. In den zurückliegenden Monaten lag der Fokus im Aufbau der durch den Bund vorgegebenen Strukturen (Bündnis als zentrales Gremium, Jugendforum), die praktische Umsetzung der Regularien aus der Förderrichtlinie des Bundes und die Beratung von Antragstellenden. Es gab in den zurückliegenden Monaten einen Projektaufruf, der sich an Vereine und Verbände richtete, um demokratische und vielfältige Projekte zu fördern. Außerdem wurde ein Gestaltungskonzept entwickelt. Zurzeit befindet sich eine Homepage und das Jugendforum im Aufbau.

 

Von den Ausschussmitgliedern gibt es Fragen hinsichtlich des neuen Förderantrags für das Förderjahr 2026, ob das Kinder-und Jugendparlament gleichzeitig das Jugendforum darstellt und welche Projektanträge bereits der KuF vorliegen.

 

Frau Kortus führt aus, dass das Jugendforum ein neues Gremium darstellt. Es können sich Jugendliche ab 14 Jahre aus dem Kinder- und Jugendparlament der Hansestadt Wismar beteiligen. Es sollen noch weitere Jugendlichen in der Stadtgesellschaft angesprochen werden. Es handelt sich jedoch nicht um eine Doppelstruktur. Die Mitglieder sind nicht gewählt.

 

Die vorliegenden Förderanträge bilden sehr unterschiedliche Themenfelder ab wie zum Besipiel Theaterprojekt, Medienkompetenz oder Diskussionsveranstaltungen.

 

Auf Nachfragen führt Herr Hübner ergänzend aus, dass für jedes Förderjahr beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Förderantrag gestellt werden muss. Für das Förderjahr 2026 wird der digitale Förderantrag in den nächsten Tagen durch den Bund zur Bearbeitung freigeschaltet.

 

Auf Nachfrage von Herrn Box bezüglich Informationen über die geförderten Einzelprojekte in einem Jahr schlägt Frau Dr. Lepper die Erstellung eines jährlichen Bericht/Antwort vor. Dies wird vom Ausschuss wohlwollend aufgenommen.