08.10.2025 - 5.1 Hebesatzsatzung 2026-2030
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 08.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.3 Abt. Kommunale Steuerangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Alexander Rehme-Zingelmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Domke, Frau Bansemer, Herr Pohl, Herr Behm, Herr Fuhrwerk, Frau Kessler, Frau Teß, Herr Ballentin
Herr Domke fasst kurz zwei Fragen zusammen:
- Wann ist mit einer Durchführung einer Evaluation auf Landesebene zu rechnen?
- Eingriff auf der Gesetzesebene – Überlegungen im Ministerium?
Frau Bansemer führt nochmal zur Vorlage aus und erläutert die Gründe für die neue Hebesatzsatzung.
- Die aktuelle Hebesatzsatzung läuft zum 31.12.2025 aus
- Es kam aufgrund von Korrekturen zur Absenkung der Messbeträge, somit ist keine Aufkommensneutralität mehr gegeben. Um das gleiche Aufkommen wie 2024 zu erhalten, muss der aktuelle Hebesatz nach oben angepasst werden.
Herr Pohl führt weiterhin zur Umsetzung der Grundsteuerreform aus Sicht der Landesregierung aus. Die Einspruchsbearbeitung wird noch im Jahr 2026 andauern (Kritik der Verfassungsmäßigkeit mehr als 80%).
Warum hat sich die Landesregierung für das Bundesmodell entschieden? Hier geht es vorwiegend um die Rechtssicherheit, so informiert Herr Pohl. Das Modell wurde verfassungsmäßig geprüft. Es liegen keine Gründe vor, hiervon abzuweichen. Der Abgleich mit den tatsächlichen Verkehrswerten hat oberste Priorität. Eine Prüfung vom Bundesfinanzhof wird als positiv erwartet.
Eine Evaluierung ist bis Ende 2027 angekündigt. Eine Rechtsänderung wird vom Land als nicht zielführend angesehen. Ein Vorschlag vom Städte- und Gemeindetag wurde wahrgenommen, die höchstrichterliche Rechtsprechung wird vorerst abgewartet. Eine Antwort durch den Minister erfolgt.
Fragen der Ausschussmitglieder werden diskutiert:
Für einen Erlass eines Grundsteuermesszahlgesetzes wird man erst für 2027 ins Gespräch kommen?
- gewerbliche Eigentümer werden sehr entlastet, private Eigentümer sehr belastet
- dies stellt ein Spiegel der Verkehrswerte dar; es ist nur eine rechtssichere Lösung möglich, sonst besteht die Gefahr der Angreifbarkeit
- nach der Evaluierung wird nochmal geschaut
Verbindung zwischen Grundsteuermodell und der Messzahlen – warum ist die Anpassung der Messzahlen nicht möglich?
- das Modell mit den Steuermesszahlen ist mit dem Bundesmodell in sich geschlossen, die Datenlage gibt die Möglichkeit in M-V nicht her (so wie im Beispiel Berlin von Herrn Fuhrwerk)
- die Zahlen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, eine Rechtfertigung für eine Abweichung von diesen Zahlen liegen lt. Ministerium nicht vor, wir weichen in M-V nicht von den Verkehrswerten ab
- eine Betrachtung erfolgt im Rahmen der Evaluierung
- der Verkehrswert orientiert sich u. a. am Bodenrichtwert (Lage etc.)
Überprüfung des Bundesmodells durch den Bundesfinanzhof (BFH), bei Entscheidung einer eventuellen Verfassungswidrigkeit erfolgt eine Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht.
Neubebaute Grundstücke in der HWI, die noch nicht neu veranlagt wurden – gibt es da einen Stau in der HWI?
- Klageverfahren – tägliche Anzahl beim Land, davon ca. 20% inhaltlicher Natur – bei der HWI ca. 300 Einsprüche vorliegend – wurden alle abgearbeitet; Korrekturen in Größenordnungen aufgrund von falschen Meldungen; Frau Bansemer erkundigt sich beim Finanzamt Wismar, wie viele Einsprüche dort noch vorliegen
- Wie viele Neuveranlagungen stehen noch aus? – bei der Verwaltung sind keine Zurückstellungen in Größenordnungen bekannt (z.B. Alter Hafen), auch hierzu erkundigt sich Frau Bansemer und wird die Antworten vom Finanzamt als Bericht im Allris einstellen
Herr Pohl wird um 19:10 Uhr verabschiedet.
Herr Ballentin informiert, dass alle heute besprochenen Fakten noch innerhalb der Fraktion besprochen werden. Eine Hebesatzerhöhung ggf. ab 2027 könnte sich Herr Fuhrwerk vorstellen. Dies stellt lediglich eine politische Entscheidung dar und wir noch in der Fraktion diskutiert.
Herr Domke sieht eine Bindung bis zum Jahr 2030 als problematisch an, jedoch kann der Hebesatz jederzeit durch die Bürgerschaft angepasst werden.
Frau Bansemer weist noch mal eindringlich auf die Situation der Haushaltslücke von über 6,4 Millionen Euro ab 2026 hin, sollte die Bürgerschaft die Hebesatzsatzung nicht beschließen. Das Aufkommen für den Haushalt 2026/2027 wurde lt. Beschlussvorschlag eingeplant. Wir benötigen hier die Planungssicherheit.
Frau Kessler erklärt, dass die SPD-Fraktion der Hebesatzsatzung so zustimmen wird.
Herr Domke lässt somit über die Vorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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35,7 kB
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(wie Dokument)
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21,6 kB
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