08.09.2025 - 5.6 Fußgängerbrücke Kagenmarkt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- verwiesen aus der Bürgerschaftssitzung vom 26.06.2025, siehe auch VOP/2025/0366-01
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 08.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Berkhahn sicherte im letzten Bauausschuss zu, dass sich die Verwaltung der Sache noch einmal annimmt. Herr Raap erklärt im Anschluss den von ihm ausführlich angelegten Bericht und Antwort (VOP/2025/0366-01) und teilt mit, dass die Schule die Brücke für den regulären Schulweg nicht als vorteilhaft erachtet. Eine Sanierung wäre zu teuer und derzeit nicht finanziell darstellbar. Der Rückbau, welcher noch in diesem Jahr stattfindet, wird finanziert werden.
Wortmeldungen: Herr Kargel, Herr Tiedtke
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister,
1. das Problem der gesperrten Fußgängerbrücke im Stadtteil Kagenmarkt umfassend zu prüfen und dabei insbesondere die Bedeutung der Brücke als wichtige Verbindung für Fußgänger, Radfahrer und insbesondere Schulkinder zu berücksichtigen;
2. Varianten für eine Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen der Sporthalle und der Poeler Straße zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen. Zu prüfen sind insbesondere:
• Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Instandsetzung oder Ertüchtigung der bestehenden Brücke,
• alternative, kostengünstigere Bauweisen (z. B. Steg, Fertigteilkonstruktionen, modulare Lösungen),
• die Möglichkeit einer alternativen Wegeführung, ggf. auch über Gewässer oder vorhandene Infrastrukturen, um die sichere Querung für alle Nutzergruppen zu gewährleisten;
3. die Kosten und Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten darzustellen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und Auswirkungen auf den Schulweg;
4. mit den betroffenen Anwohnern sowie den Nutzern des Weges das Gespräch zu suchen und deren Anregungen in die Prüfung einzubeziehen;
5. der Bürgerschaft bis spätestens Ende des 3. Quartals einen Bericht mit Handlungsempfehlungen vorzulegen.
