01.09.2025 - 5.4 Wahlwerbung nur noch an vorgesehenen Flächen de...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Herr Krumpen führte in die Vorlage ein.

 

Wortmeldungen: Herr Gundlack, Herr Brüggert, Herr Senator Berkhahn, Herr Krumpen

 

Im Verlauf der Diskussion beantragte Herr Krumpen, den Antrag der Fraktion DIE LINKE. in den zeitweiligen Ausschuss „Sondernutzung und Gestaltung“ zu verweisen.

 

Herr Krumpen ließ über seinen Antrag abstimmen:

 

 

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar mit einer Überarbeitung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar (Sondernutzungssatzung) im § 7 Wahlwerbung.

Ziel der Änderung ist eine Eindämmung der Wahlwerbeflut an öffentlichen Straßen und Wegen. Stattdessen sollen an relevanten Stellen der Stadt Flächen zur Plakatierung von Wahlwerbung vorgesehen werden.

Der Vorschlag für die Satzungsänderung soll im Verwaltungsausschuss vorberaten werden.

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Abstimmungsergebnis:

Der Antrag wurde verwiesen in den zeitweiligen Ausschuss „Sondernutzung und Gestaltung“.

Mehrheitlich beschlossen

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Enthaltungen:

2