14.07.2025 - 6.5 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 14.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- David Quinque
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rakow teilt mit, dass aus der Markthalle ein multifunktionales Kulturzentrum werden soll und die Halle und die angrenzenden Außenflächen entsprechend erweitert und umgebaut werden sollen. Demnach kann die Markthalle intensiver und ganzjährig genutzt werden. Herr Groth erläutert zudem die einzelnen dafür anzupassenden Festsetzungen, wie z.B. die Art der baulichen Nutzung. Herr Kargel fragt nach dem architektonischen Entwurf aus dem Sachverständigenbeirat, worauf Frau Domschat-Jahnke antwortet, dass dieser durch den Bauherrn überarbeitet wird und es eine Wiedervorlage voraussichtlich im Sachverständigenbeirat im September geben wird.
Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Frau Domschat-Jahnke, Frau Schmidt-Blaahs, Herr Kargel
Herr Keßler verlässt die Sitzung.
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt für den gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 12/91/2 „Misch-, Gewerbe- und Sondergebiet Alter Hafen“, Gesamtbereich das Bauleitplanverfahren zur 2. Änderung, Teilbereich 1 durchzuführen.
Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12/91/2 erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
im Norden: durch die Straße Alter Hafen
im Osten: durch die Stockholmer Straße
im Süden: durch eine öffentliche Verkehrsfläche für den Fuß- und Radverkehr
im Westen: durch Sondergebietsflächen mit Bestandsbebauung
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 0,4 ha (siehe Anlage 1).
- Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.
- Der Bürgermeister der Hansestadt Wismar wird legitimiert mit der Vorhabenträgerin den Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 12/91/2, 2. Änderung entsprechend Anlage 3 abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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921,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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