14.07.2025 - 6.7 Fußgängerbrücke Kagenmarkt
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Zusätze:
- verwiesen aus der Bürgerschaftssitzung vom 26.06.2024
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 14.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Helbig erläutert den Antrag und betont die Notwendigkeit der Brücke. Herr Berkhahn antwortet daraufhin, dass die Situation der Brücke bekannt ist und diesbezüglich auch schon Rücksprache mit der Schule gehalten wurde. Diese wiederum argumentierte, dass der Schulweg über die Brücke nicht vorteilhaft für die Schüler wäre, da dort keine Beleuchtung vorhanden ist und auch kein Winterdienst stattfindet. Zudem sagte Herr Berkhahn zu, dass sich die Verwaltung der Sache noch einmal annimmt und einen Bericht/Antwort erstellen wird. Danach könnte erneut in der Bürgerschaftssitzung diskutiert werden, ob der Prüfauftrag aufrechterhalten bleiben soll. Herr Helbig stimmt dem zu.
Wortmeldung: Herr Raap
Herr Helbig verlässt die Sitzung.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister,
1. das Problem der gesperrten Fußgängerbrücke im Stadtteil Kagenmarkt umfassend zu prüfen und dabei insbesondere die Bedeutung der Brücke als wichtige Verbindung für Fußgänger, Radfahrer und insbesondere Schulkinder zu berücksichtigen;
2. Varianten für eine Wiederherstellung der Wegeverbindung zwischen der Sporthalle und der Poeler Straße zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen. Zu prüfen sind insbesondere:
• Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Instandsetzung oder Ertüchtigung der bestehenden Brücke,
• alternative, kostengünstigere Bauweisen (z. B. Steg, Fertigteilkonstruktionen, modulare Lösungen),
• die Möglichkeit einer alternativen Wegeführung, ggf. auch über Gewässer oder vorhandene Infrastrukturen, um die sichere Querung für alle Nutzergruppen zu gewährleisten;
3. die Kosten und Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten darzustellen, insbesondere im Hinblick auf Sicherheit, Barrierefreiheit, Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und Auswirkungen auf den Schulweg;
4. mit den betroffenen Anwohnern sowie den Nutzern des Weges das Gespräch zu suchen und deren Anregungen in die Prüfung einzubeziehen;
5. der Bürgerschaft bis spätestens Ende des 3. Quartals einen Bericht mit Handlungsempfehlungen vorzulegen.
