10.06.2025 - 6.1 Anpassung des jährlichen Mietzinses und gleichz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Wortmeldungen: Herr Schröder, Herr Glockemann, Herr Krumpen, Herr Helbig, Herr Ortland, Herr Meister, Herr Dr. Fanger, Herr Rahnfeld

 

 - Herr Krumpen nimmt ab TOP 6.1 an der Sitzung teil. -

 

Herr Dr. Fanger und Herr Rahnfeld führen in die Vorlage ein und erläutern u.a.:

  • letztmalige Anpassung des Mietvertrages mit Wirkung zum 01.01.2018
  • 2023: Erhöhung der Barförderung seitens HWI um 50 T€ auf jährlich 250 T€
  • aktuelle Mietpreisentwicklung und Grundstücksmarktbericht berücksichtigt
  • letzte Erhöhung der Landesförderung um 10 T€ auf 410 T€ aufgrund der Anpassung des Mindestlohnes
  • derzeit werden die nächsten Doppelhaushalte der HWI und des Landes aufgestellt
  • Beschlussvorlage soll Signal an Land M-V sein, die Förderung ebenfalls zu erhöhen
  • nach einer Beschlussfassung durch die Bürgerschaft würde Herr Rahnfeld Gespräche mit dem Land M-V aufnehmen

 

Herr Krumpen schlägt vor, zunächst nur die Anpassung des Mietzinses und zu einem späteren Zeitpunkt eine Erhöhung der Förderung zu beschließen.

 

Herr Dr. Fanger erläutert, dass die gesamte Bruttoförderung (Mietzins und Förderung) darzustellen ist.

 

Herr Ortland erkundigt sich, ob die Gesellschaft versucht, Förderungen von Dritten einzuwerben, falls das Land seinen Zuschuss nicht erhöht.

 

Herr Rahnfeld führt aus, dass die Gesellschaft sich stets bemüht, Drittmittel zu akquirieren. Im Jahr 2024 konten ca. 100 T€ Drittmittel u.a. für die technische Ausstellung eingeworben werden.

 

Herr Krumpen fragt, ob sich nach einer Anpassung des Mietzinses auch die Preise für die Vermietung der Räumlichkeiten im phanTECHNIKUM erhöhen und ob eine Ermäßigung für gemeinnützige Vereine vorgesehen ist.

 

Herr Rahnfeld erläutert, dass die Preise für die Raumvermietung zuletzt zum Jahresbeginn 2025 angepasst wurden. Das Preisniveau entspricht dem für andere Räumlichkeiten in der Region.

Der Planansatz für die Erlöse aus der Vermietung wurde in diesem Jahr bereits im Monat April erreicht. Eine weitere Erhöhung der Vermietungspreise ist derzeit nicht vorgesehen.

 

Herr Meister erkundigt sich nach der Anzahl der Vermietungen.

 

Herr Rahnfeld informiert, dass der Veranstaltungsraum mindestens einmal pro Woche vermietet wird.

 

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Beschluss:

 

 Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt,

 

  1. den jährlich zu zahlenden Kaltmietzins für das Objekt „phanTECHNIKUM“ - Zum Festplatz 3 von derzeit 257.040,00 € jährlich ab dem 01.01.2026 um 99.792,00 € auf 356.832,00 € jährlich anzupassen,

 

  1. die Förderung der Technisches Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern gemeinnützige Betriebsgesellschaft mbH von 500.000,00 € jährlich um 100.000,00 € auf einen jährlichen Betrag von 600.000,00 € anzuheben.

 

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Abstimmungsergebnis: beschlossen

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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