12.05.2025 - 6.2 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Rakow begrüßt noch einmal die anwesenden Eigentümer und Projektentwickler der Bebauungsfläche am Dornsteinweg und schlägt vor, den TOP 6.2 zusammen mit TOP 6.3 zu besprechen und im Anschluss getrennt voneinander abzustimmen. Hierzu gibt es keine Einwände.

Diskutiert wird unter Anderem die Lage des zukünftigen THW’s, der Grund für einen neuen Standort und was mit dem bisherigen Standort passiert. Frau Domschat-Jahnke und Herr Groth, sowie Herr Engler beantworten diese Fragen. Es wird mitgeteilt, dass eine Vergrößerung dringend notwendig sei, z.B. für bis zu 14 Garagen und einem zusätzlichen Außenlager. Auch die Gewinnung neuer Freiwilliger wäre äußerst wichtig. Die Fraktionen begrüßen die Erneuerung des THW’s.

 

Wortmeldungen: Herr Bohacek, Herr Brüggert, Herr Treydte, Herr Tewes

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt, für eine Gewerbefläche an der Bahntrasse Wismar-Rostock im Bereich Dorsteinweg ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

 

2. Der Bereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:

im Nord-Westen und Nord-Osten: durch die Kreuzung der Bahntrasse Wismar-Rostock mit dem Dorsteinweg

im Süd-Osten und im Süd-Westen: durch ungenutzte Flächen eines ehemaligen Holz-Lager-Betriebes nördlich der Rostocker Straße

(siehe Anlage 2)

 

3. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung: 70. Änderung

des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbefläche in ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung THW im Bereich Dargetzow/Rostocker Straße“

 

4. Der Beschluss zur Aufstellung der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB amtlich bekannt zu machen.

 

5. Die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 vorgesehene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist von der Verwaltung durchzuführen.

 

6. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB ist von der Verwaltung durchzuführen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000545&TOLFDNR=1005056&selfaction=print