14.05.2025 - 6.3 Neufassung der Entgeltordnung des Stadtgeschich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 14.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13 AMT FÜR TOURISMUS UND KULTUR
- Bearbeiter:
- Martin Rosenfeld
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Krumpen, Frau Teß, Frau Keßler, Herr Furhwerk, Herr Ballentin
Frau Schubert, Herr Marotz, Frau Bansemer
Frau Schubert erläutert die Vorlage und führt u.a. aus:
- 2020: letzte Anpassung der Entgeltordnung
- 7 Jahre nach der Sanierung hat sich das Museum mit hoher Qualität wieder etabliert
- moderate Erhöhung der Entgelte für den Besuch der Ausstellung und für die Vermietung vorgesehen
- Ziel: Kostendeckung für die Ausstellung von 25 %, für die Vermietung von 40 % und für die Nutzung von Audio-Guides von 100 %
Herr Krumpen erkundigt sich, ob Kinder bis 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen von den Entgelten befreit sind.
Frau Schubert und Herr Marotz führen aus, dass in der Synopse zur Entgeltordnung ein redaktioneller Fehler enthalten ist. Die Entgeltordnung sieht gemäß § 3 Abs. 1 vor, dass Kinder bis zu 16 Jahren von der Zahlung eines Entgeltes befreit sind. Die Begleitung eines Erwachsenen ist für die Befreiung nicht erforderlich.
Frau Keßler fragt nach den Eintrittspreisen für höhere Schulklassen.
Frau Schubert führt aus, dass die Schüler entweder den ermäßigten Eintritt i. H. v. 7,00 € oder wenn ein museumspädagogisches Angebot in Anspruch genommen wird, 3,00 € bezahlen würden.
Herr Fuhrwerk erkundigt sich nach den Gründen für die Verdoppelung der Entgelte für die Vermietung von Räumlichkeiten.
Frau Schubert und Herr Marotz erklären, dass die Vermietung nicht die Hauptaufgabe des Museums darstellt. Es wird eine höhere Kostendeckung gegenüber dem Ausstellungsbetrieb angestrebt. Bislang wurden Sonderleistungen wie z.B. Mobiliar, Beamer zuzüglich zum Vermietungsentgelt abgerechnet. Diese Sonderleistungen sind in der Neufassung der Entgeltordnung in der zu leistenden Miete inkludiert.
Herr Krumpen erkundigt sich, ob es bei den Vermietungen auch Ermäßigen für gemeinnützige Vereine gibt.
Frau Schubert und Frau Bansemer führen aus, dass gemäß § 3 Abs. 6 der Entgeltordnung auf Antrag der zahlungspflichtigen Person die Entgelte ermäßigt oder ganz erlassen werden können, sofern die entgeltpflichtige Leistung einer wissenschaftlichen Institution dient, die Ermäßigung oder der Erlass aus Billigkeitsgründen angebracht erscheint oder die Benutzung im öffentlichen Interesse liegt.
Diese Regelung ist in der aktuellen Fassung bereits enthalten.
Im Jahr 2024 erfolgten ca. 80 Vermietungen, davon beantragten ca. 25 % einen Erlass bzw. eine Ermäßigung des Vermietungsentgeltes.
Hauptzweck des Stadtgeschichtlichen Museums ist die museale Nutzung für die Besucher und die Funktion als Bildungsstätte.
Herr Krumpen verweist auf die Regelung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Theater der Hansestadt Wismar. Diese sieht für Nutzer, die vom Finanzamt als gemeinnützige anerkannt sind und deren Veranstaltung unmittelbar einem gemeinnützigen Zweck dient (Nutzergruppe A) ein ermäßigtes Entgelt vor. Hierfür ist keine Antragstellung wie in der Entgeltordnung für das stadtgeschichtliche Museum erforderlich.
Herr Krumpen würde eine gleichlautende Formulierung für gemeinnützige Vereine in der Neufassung der Entgeltordnung für das stadtgeschichtliche Museum begrüßen.
Herr Krumpen fragt, ob eine solche Anpassung bis zur Bürgerschaftssitzung vorgesehen ist.
Frau Bansemer wird den Vorschlag der Verwaltungsspitze vorbringen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
174,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
230,5 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
574,1 kB
|