09.04.2025 - 6.1 Grundsatzbeschluss zur Sanierung der BÜSTRA und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 09.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Kornelia Spieler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Wortmeldungen: Herr Dr. Fanger, Frau Spieler, Herr Behm, Herr Domke, Herr Fuhrwerk, Frau Kessler
Herr Dr. Fanger führt kurz in die Vorlage ein und übergibt Frau Spieler das Wort für die technischen Erläuterungen. Weiterhin informiert Herr Dr. Fanger über die finanziellen Auswirkungen und die Fördermöglichkeiten für dieses Projekt.
Folgende Punkte wurden besprochen:
- die Maßnahme wurde mit dem Eisenbahnbundesamt und dem Straßenbauamt abgestimmt, vor Umsetzung der Investition werden auch die Polizei und das Ordnungsamt beteiligt, um bspw. die Regelung des Verkehrs während der Maßnahme abzustimmen, eine Finanzierung über das Eisenbahnkreuzungsgesetz ist möglich
- Herr Behm regt an, ziffernweise abzustimmen – Herr Dr. Fanger erläutert die Notwendigkeit der Abstimmung, wie in der Vorlage eingebracht
- Erläuterung der finanziellen Auswirkungen
- 332T€ Umbuchung vom Produkt Gemeindestraßen auf das Produkt Gleisanlagen;
- eine Freiwerdung der restlichen Mittel durch eine Fördermittelzusage wird noch in diesem Jahr erwartet, somit erfolgt dann damit eine Kürzung der Kreditermächtigungen in 2025;
- das Innenministerium gibt vor, dass jede Ersparnis zugunsten von Kreditermächtigungen eingesetzt werden
Die Gesamtkosten i.H.v. 950.000,00 EUR (brutto) werden sich voraussichtlich auf die Jahre 2025 und 2026 verteilen. Entsprechend der Gliederung des Bereichs „Finanz. Auswirkung“ der Vorlage wurden die Kosten getrennt dargestellt. Konkret ist voraussichtlich mit Auszahlungen in 2025 i.H.v. 570.000,00 EUR und in 2026 i.H.v. 380.000,00 EUR zu rechnen. Auch die Deckung der Kosten betrifft die beiden Jahre. Die 2/3-Beteiligung des Landes wurde im gleichen Vorgehen auf 2025 und 2026 verteilt. Folglich wurden Einzahlungen von 380.000,00 EUR bzw. 253.000,00 EUR aufgeführt. Von den 950.000,00 EUR verbleiben nach Abzug der 2/3-Beteiligung des Landes 317.000,00 EUR. Diese werden durch die vorhandenen Eigenmittel (Auszahlungsansätze) i.H.v. 332.087,97 EUR aus der Vorgängermaßnahme im Produkt 54101 gedeckt. Die hierfür erforderliche außerplanmäßige Bereitstellung wird im Jahr 2025 verbucht, so dass die Darstellung nur unter „1. Finanzielle Auswirkungen für das laufende Haushaltsjahr“ erfolgt. Insgesamt übersteigt die Deckung somit leicht die Investitionssumme von 950.000,00 €. Der Grund dafür sind Sicherheiten für unerwartete Entwicklungen. Nicht aufgeführt ist die voraussichtliche Möglichkeit der 90 % Förderung des auf die Stadt entfallenden Drittels. Diese würde bei einer erfolgreichen Einwerbung den Eigenmittelanteil weiter senken.
Herr Domke stellt einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage:
Der 1. Beschlusspunkt bleibt bestehen.
Der 2. Beschlusspunkt wird wie folgt ergänzt:
„Die nichtverbrauchten Haushaltsmittel werden für die Reduzierung von Kreditermächtigungen eingesetzt.“
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag:
Ja-Stimmen: |
8 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Enthaltungen: |
0 |
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft fasst den Grundsatzbeschluss zur Sanierung der BÜSTRA und zum Neubau eines Geh- und Radweges im Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld-Süd.
2. Die Bürgerschaft beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 332.087,97 € für dieses Vorhaben im Rahmen der Maßnahme 57104002 „Sanierung BÜSTRA Haffeld inkl. Geh-/Radweg“.