13.01.2025 - 6.1 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bau- und Sanierungsausschuss
- Datum:
- Mo., 13.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- David Quinque
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rakow eröffnet den TOP und erläutert den Hintergrund der Verweisung aus der Bürgerschaft und somit wiederholte Befassung im Bauausschuss zu den Punkten:
1. Bedarfsgerechter Wohnungsbau / sozialer Wohnungsbau
2. Thematik Spielplatz und Rechtsgrundlage
3. Baumstandorte
Herr Folkerts, Herr Werfel, Frau Lampe und Herr Fricke stellen sich vor.
Zu 1. Bedarfsgerechter Wohnungsbau / sozialer Wohnungsbau
Frau Domschat-Jahnke erläutert das Vorhaben vor dem Hintergrund des bedarfsgerechten Wohnungsbaues. Es wird einstimmig abgestimmt, dass die Gäste zu Wort kommen dürfen. Herr Folkerts erklärt den B-Plan und erwähnt die Zusammenarbeit mit Herrn Werfel. Herr Werfel stellt die Notwendigkeit und den Bedarf des Wohnraumes für Personen dar, die nicht eigenständig leben können und wie schwer es ist, passenden Wohnraum in Wismar zu finden. In dem vorliegenden B-Plan sind die Wismarer Werkstätten an einem passenden Grundstück mit dem Investor in Verhandlung. Herr Berkhahn betont, dass an dem Standort somit sehr wohl bedarfsgerechter und auch sozialer Wohnungsbau geplant wird und dies differenziert zum derzeit nicht wirtschaftlich darstellbaren geförderten sozialen Wohnungsbau samt damit einhergehenden rechtlichen Bindungen und Auflagen zu beurteilen ist.
Zu 2. Thematik Spielplatz und Rechtsgrundlagen
Herr Groth geht analog der Anfrage nach § 34 KV M-V der Fraktion Bündnis/Die Grünen aus der letzten Bürgerschaftssitzung auf die Rechtsgrundlagen bzgl. der Notwendigkeit zur Herstellung von Kinderspielplätzen ein. Es ist nach Sachverhalten gemäß der Landesbauordnung und des Baugesetzbuches zu unterscheiden. Dementsprechend wird im vorliegenden Entwurf des B-Planes umgegangen. Es werden die Grundlagen gem. des Spielplatzkonzeptes und die Beteiligung des Investors entsprechend in einem noch zu vereinbarenden Erschließungsvertrag erörtert. Die Beantwortung der Anfrage nach § 34 KV M-V wird bis zur nächsten Bürgerschaftssitzung schriftlich im Allriss erfolgen.
Zu 3. Baumstandorte
Herr Groth erläutert, dass erneut unter allen Maßgaben, so wenig wie möglich Bäume für die Entwicklung des Gebietes zu fällen und so viel wie möglich des Ausgleiches vor Ort zu erbringen, die Thematik geprüft wurde. Hierbei spielen die Geländetopographie, Zwänge der Verkehrssicherheit, notwendige Ein- und Ausfahrtsbereiche zu den Grundstücken, Leitungstrassen, Mindestanforderungen an Begegnungsverkehr u. a. eine Rolle. Es wurde durch die Anordnung der Straßen und der Stellplätze auf ein Minimum des Eingriffes geachtet.
WM: Herr Berkhahn, Herr Helbig, Herr Tiedtke, Herr Folkerts, Herr Werfel, Herr Krause, Frau Keßler, Frau Domschat-Jahnke, Frau Schmidt-Blaahs, Herr Fricke, Herr Tiedtke
Der TOP wird wieder der Bürgerschaft in der nächsten Sitzung vorgelegt.
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) sowie seine Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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17,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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175,6 kB
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