03.03.2025 - 10.1 Wahlwerbung nur noch an vorgesehenen Flächen de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Verwaltungsausschusses
- Gremium:
- Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Mo., 03.03.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag aus der Politik öffentlich
- Federführend:
- 1 Büro der Bürgerschaft
- Bearbeiter:
- Büro der Bürgerschaft
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Krumpen führte in das Thema ein und teilte mit, dass die „Flut“ der Wahlwerbungen mit der Anpassung der Sondernutzungssatzung eingedämmt werden könnte.
Nach der Einführung durch Herrn Krumpen folgte die Diskussion:
Wortmeldungen: Herr Schneider, Frau Woellert, Herr Gundlack, Frau Rakow, Herr Fuhrwerk, Herr Keßler, Herr Krumpen
Die Mitglieder arbeiteten Folgendes heraus:
- Die „Flut“ der Wahlwerbungen in Wismar sollte eingedämmt werden.
- Grundverständnis im Ausschuss: Bestimmte Straßen/Bereiche sollten weiterhin oder zusätzlich für Wahlwerbung gesperrt werden. (Aufgezählt wurden der Hafen, die Altstadt, der Altstadtring und Wohngebiete.)
- Wahlwerbung sollte nur noch zugelassen werden in den 4 Aus- und Zufahrtsstraßen bis zum Erreichen des Altstadtrings ggf. mit Einschränkung der Anzahl.
- Bestimmte öffentliche Bereiche (Zusatzflächen) sollten für Wahlwerbung freigegeben werden, auf denen z.B. Bauzaunfelder in Dreiecksform oder andere Aufsteller platziert werden können, die zur Wahlwerbung genutzt werden können. Die Anzahl und die Größe der Plakate, die auf dem Aufsteller Platz finden sollen, müssten vorgegeben werden. Welche Flächen wären dafür denkbar?
- Die Größe der Plakate sollte eingeschränkt und insgesamt vorgegeben werden. Des Weiteren sollte eine Gesamt-Anzahl von Plakaten vorgegeben werden.
Insgesamt fand dieser Ansatz allgemeine Akzeptanz unter den Mitgliedern. Herr Gundlack teilte mit, dass er noch nicht ganz mit dem Vorgetragenen mitgehen könnte, denn er fragte sich, wie ältere Menschen, die in der Altstadt wohnen und diesen Bereich kaum noch verlassen, durch die Wahlwerbung mitgenommen werden können, wenn diese im Altstadtbereich nicht mehr stattfindet.
Da zum Thema Diskussionsbedarf besteht, wurde mehrfach der Wunsch geäußert, Vertreter des Bauamtes zu eine der nächsten Sitzungen des Verwaltungsausschusses einzuladen, um die Thematik gemeinsam zu diskutieren.
Im Ergebnis wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, inwieweit die vorgenannten Punkte rechtlich umsetzbar sind und Widerhandlungen geahndet werden können. Die Disziplin der Werbenden soll mit der Umsetzung verbessert werden. Dazu möge sich die Verwaltung auch an Regelungen anderer Orte orientieren (genannt wurden in der Diskussion Dorf Mecklenburg, Bad Kleinen, Boltenhagen).
Aufgrund des weiteren Diskussionsbedarfes wird der Antrag der Fraktion Die Linke. vertagt.
Beschluss:
Die Bürgerschaft beauftragt den Bürgermeister der Hansestadt Wismar mit einer Überarbeitung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Hansestadt Wismar (Sondernutzungssatzung) im § 7 Wahlwerbung.
Ziel der Änderung ist eine Eindämmung der Wahlwerbeflut an öffentlichen Straßen und Wegen. Stattdessen sollen an relevanten Stellen der Stadt Flächen zur Plakatierung von Wahlwerbung vorgesehen werden.
Der Vorschlag für die Satzungsänderung soll im Verwaltungsausschuss vorberaten werden.