11.12.2025 - 8.8 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Begründung: Herr Berkhahn

 

Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Berkhahn, Herr Krumpen

 

 

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Beschluss:

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“, 1. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom

 

  •        LK Nordwestmecklenburg: Vorbeugender Brandschutz
  •        Bürgermeister der HWI: Brandschutzamt
  •        Stadtwerke Wismar GmbH
  •        Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
  •        Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der HWI
  •        Bürger Nr. 4, 5

berücksichtigt

 

  •        LK Nordwestmecklenburg: Untere Wasserbehörde, Untere Naturschutzbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
  •        Bürgermeister der HWI: Untere Denkmalschutzbehörde, Straßenbaulastträger
  •        Bürger Nr. 6

teilweise berücksichtigt

 

  •        Bürger Nr. 1, 2, 3,

nicht berücksichtigt wurden. (Abwägung siehe Anlage 1)

Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der Stellungnahmen) entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“, 1. Änderung das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.

 

  1. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“, 1. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)

 

  1. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“, 1. Änderung wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“, 1. Änderung den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis:

- beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage