25.09.2025 - 10.4 Bauleitplanung der Hansestadt Wismar...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.4
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 25.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- Cornelia Mahnel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat die vorgebrachten planungsrechtlich relevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden aus den Beteiligungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Bau GB sowie die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Bürger zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“ , 9. Änderung mit dem Ergebnis geprüft, dass Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen vom
- Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg
- LK Nordwestmecklenburg, Untere Naturschutzbehörde
- Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
- Bürgermeister der HWI, Brandschutzamt
berücksichtigt wurden.
(Abwägung siehe Anlage 1)
Die Bürgerschaft hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus den Behörden- und aus den
Öffentlichkeitsbeteiligungen geprüft und beschließt die Abwägung (Prüfung der
Stellungnahmen) entsprechend des Vorschlages der Verwaltung.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfassern von Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung das Ergebnis der Prüfung mit Angabe der Gründe gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
- Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 86 Landesbauordnung M-V als Satzung. (Anlage 2)
- Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung wird von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gebilligt. (Anlage 3)
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens zur 3/90 „Friedenshof II / 6. BA“, 9. Änderung den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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7,1 MB
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