24.04.2025 - 12.1 Grundsatzbeschluss zur Sanierung der BÜSTRA und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 24.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20.5 Abt. Beteiligungs- und Fördermittelmanagement
- Bearbeiter:
- Kornelia Spieler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung: Frau Bansemer
Herr Beyer gibt zu Protokoll:
Wenn Mittel eingespart werden, die im Haushalt veranschlagt sind, werden diese zur Reduzierung der Kreditaufnahmeermächtigung eingesetzt.
Herr Jantzen, CDU-Fraktion, stellt folgenden Änderungsantrag:
Ich beantrage den Grundsatzbeschluss dahingehend zu ändern, dass der zu übertragende Teil aus dem Teilhaushalt 8 sich auf die zu erbringende 10%Summe (33.208,80 €) des geförterten letzten Drittel bezieht.
Der Restbetrag verbleibt im Teilhaushalt 8 und kann bei Bedarf (Mehrbedarf) zusätzlich abgefordert werden. 298.879,18 € bleiben somit im Gemeindestraßenhaushalt und können bei Nichtbedarf für die Büstra dort verwendet werden.
Wortmeldungen: Herr Beyer, Herr Krumpen, Herr Beyer, Herr Domke, Frau Bansemer, Herr Krumpen, Herr Jantzen, Herr Beyer
Die Sitzung wird um 18:10 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 18:17 Uhr weitergeführt.
Es erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag von Herrn Jantzen:
- abgelehnt
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft fasst den Grundsatzbeschluss zur Sanierung der BÜSTRA und zum Neubau eines Geh- und Radweges im Gewerbe- und Industriegebiet Haffeld-Süd.
2. Die Bürgerschaft beschließt die außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 332.087,97 € für dieses Vorhaben im Rahmen der Maßnahme 57104002 „Sanierung BÜSTRA Haffeld inkl. Geh-/Radweg“.