30.01.2025 - 12.1 Bauleitplanung der Hansestadt Wisma...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Wismar
- Datum:
- Do., 30.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 60.2 Abt. Planung
- Bearbeiter:
- David Quinque
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Begründung: Herr Berkhahn
Wortmeldungen: Herr Krumpen, Herr Berkhahn, Herr Beyer
Frau Schmidt-Blaahs, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, stellt folgenden Änderungsantrag und beantragt ziffernweise Abstimmung:
1. Alle oberirdischen Stellplätze sind versickerungsfähig auszubilden.
Begründung: Diese Festsetzung kann Schäden durch Starkregenereignisse vorbeugen und das Regenwasser kommt so dem natürlichen Wasserkreislauf zu Gute.
2. Mindestens drei der 26 geschützten Bäume auf dem Grundstück sind zu erhalten und in die Freianlagengestaltung zu integrieren.
Begründung: Bestandsbäume tragen in weitaus größerem Maße zur Verschattung, Verdunstung und somit Kühlung des städtischen Klimas bei. Außerdem werten sie die Qualität des Wohngebietes ab Fertigstellung auf und erhalten teilweise Lebensraum für geschützte Tierarten.
3. Die Ausgleichspflanzungen für die Baumfällungen sollen größtenteils auf dem eigenen Grundstück erfolgen.
Begründung: Nach umweltplanerischen Grundsätzen soll der Ausgleich dort erfolgen, wo eingegriffen wird. Auch auf Privatgrundstücken können Ausgleichspflanzungen erfolgen.
4. Die Bereitstellung von Flächen zur Schaffung von Wohnraum für die Wismarer Werkstätten oder andere soziale Träger soll vertraglich abgesichert werden.
Begründung: Laut Aussage der Verwaltung und der Wismarer Werkstätten, ist der Bau von Wohnraum für ihre Belange auf Parzelle WA2 geplant. In der Beschlussvorlage ist keine derartige Nutzung ausgewiesen.
5. Die notwendige Fläche für Kleinkindspielplätze soll im Erschließungsvertrag gesichert werden.
Begründung: in dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 79/11 „Wohngebiet Lenensruher Weg Ost“ ist der Kleinkindspielplatz im Bauantragsverfahren nachzuweisen und zusätzlich im Erschließungsvertrag zu sichern. Analog sollte dies auch für diesen B-Plan umgesetzt werden.
Wortmeldungen: Herr Berkhahn, Herr Helbig, Herr Krumpen, Herr Berkhahn, Frau Schmidt-Blaahs, Herr Berkhahn, Frau Keßler, Herr Krumpen
Herr Keßler, SPD-Fraktion, stellt einen Antrag auf „Schluss der Beratung“.
Es erfolgt die Abstimmung zu „Schluss der Beratung“.
- beschlossen
Die Präsidentin fragt entsprechend der Geschäftsordnung, ob die einreichende Person oder ein Vertreter für und gegen die Angelegenheit sprechen möchte. Das ist nicht der Fall.
Es erfolgt die ziffernweise Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90 / Grüne:
Abstimmung Punkt 1.
- abgelehnt
Abstimmung Punkt 2.
- abgelehnt
Abstimmung Punkt 3.
- abgelehnt
Abstimmung Punkt 4.
- abgelehnt
Abstimmung Punkt 5.
- abgelehnt
Beschluss:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 49/97 „Wohngebiet Schweriner Straße / Westfriedhof“ in der vorliegenden Form (siehe Anlagen) sowie seine Veröffentlichung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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17,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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175,6 kB
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