17.10.2024 - 2 Begehung des Friedhofs

Reduzieren

Wortprotokoll

Der Verwaltungsausschuss hatte eine Begehung des Friedhofes veranlasst, weil zwei Anträge aus der Politik in den Verwaltungsausschuss verwiesen wurden, die das Befahren des Friedhofes bis zu den Gräbern für Menschen mit Gehbehinderung zum Thema haben. Um sich ein genaues Bild von der Situation auf dem Friedhof zu machen, trafen sich daher die Mitglieder des Verwaltungsausschusses, der Behindertenbeauftragte der Bürgerschaft, Vertreter der Verwaltung sowie Gäste auf dem Friedhof zu einer Vor-Ort-Besichtigung.

 

Seitens der Friedhofsverwaltung wurde der Hauptweg, welcher durch die anspruchsberechtigten Personen im Rahmen ihrer Ausnahmegenehmigung befahren werden darf sowie die vorhandenen Parkflächen gezeigt und gemeinsam besichtigt. Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses als auch anwesende Mitglieder der Bürgerschaft stellten eine Reihe von Fragen. Herr Hilse (Behindertenbeauftragter der Bürgerschaft) war bereit, den Verwaltungsausschuss mit seiner Expertise zu unterstützen.

Während der Besichtigung wurden von Herrn Brüggert weitere Wege vorgeschlagen, welche für das Befahren mit Pkw’s geöffnet werden könnten. Die vorgeschlagenen Wege (siehe anliegender Lageplan) wurden anschließend gemeinsam besichtigt.

Von Seiten der Verwaltung wurden hierzu schon in der vorherigen Ausschusssitzung Bedenken geäußert, dass die Nebenwege zum Befahren nicht geeignet und zu schmal sind und hier keine Wende- als auch Abstellmöglichkeit vorhanden ist bzw. gesehen wird.

 

Wortmeldungen: Herr Hilse, Herr Brüggert, Herr Krumpen, Frau Tamm, Frau Lechner, Frau Klein, Herr Keßler, Herr Schöning, Frau Rakow, Herr Schneider, Herr Tewes, Frau Börner, Herr Ohlerich

Die Verwaltung beantwortete die Fragen.

 

Nachfolgende Frage von Herrn Holst konnte nicht beantwortet werden:

Wo hört die Satzungshoheit auf und wo beginnt das Ordnungsrecht? (Die Frage bezieht sich auf die Öffnung weiterer Wege auf dem Friedhof für die Nutzung durch Pkw’s und auf die Satzungsänderung.)

Frau Wehmer nahm diese Frage zur Beantwortung mit.

 

Während der Besichtigung teilte Herr Brüggert zum Antrag der CDU mit, dass er damit einverstanden und erfreut ist, wenn Kompromisse gesucht werden – in diesem Fall Friedhofs-Wege, die für das Befahren mit Pkw’s geöffnet werden könnten. Ggf. wird dies die Änderung des Antrages der CDU nach sich ziehen.

 

Neben der Besichtigung der Wege sprachen die Ausschussmitglieder über eventuell anzuschaffende Elektro-Fahrzeuge und über den Parkplatz hinter der Schranke am Eingangstor Wiesenweg 69b und ob die Schranke versetzt werden könnte.

 

Im Ergebnis der Besichtigung wurde die Verwaltung gebeten, drei Wege zu prüfen, ob diese für Pkw’s mit dem Kennzeichen „aG“ befahren werden dürften. Das Ergebnis der Prüfung der Verwaltung sowie die Überlegung, wie die Regelung in der Friedhofssatzung Eingang finden könnte, soll in der Novembersitzung des Verwaltungsausschusses beraten werden.

Die Friedhofsverwaltung führte aus, dass für die Prüfung weitere Bereiche einbezogen werden müssen.

 

Herr Ohlerich wies auf die vergleichsweise kurze Zeit bis zur nächsten Ausschusssitzung hin. Die Verwaltung benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit.

 

Herr Krumpen würde gern im November den dann vorliegenden Sachstand beraten. Sollte die Verwaltung weitere Bearbeitungszeit benötigen, kann das Thema in der Dezembersitzung noch einmal aufgerufen werden.

 

 

Online-Version dieser Seite: https://wismar.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000211&TOLFDNR=1002760&selfaction=print