05.11.2012 - 4 Vorlage des Amtes für Finanzverwaltung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mo., 05.11.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Dr. Framm bittet um Diskussion.
Es erfolgen Wortmeldungen von Frau Rose, Frau Dr. Framm, Herrn Werner, Herrn Hilse und
Herrn Box, u. a. zum Defizit, zu den freiwilligen Leistungen im kulturellen und sportlichen
Bereich, Gesamthaushalt, Erhalt der Frau Bansemer (Amt für Finanzverwaltung) wurde um Erläuterungen zu den vorliegenden
Unterlagen zum Haushalt 2013 gebeten.
Im Vorfeld der Ausführungen informiert Frau Bansemer zum vorgesehenen Verfahren.
In den Sitzungen der Ausschüsse im November findet die 1. Lesung statt. Es ist vorgesehen,
die Vorlage zum Haushalt 2013 erneut im Dezember in die Ausschüsse zur Beratung und
Abstimmung einzubringen. In der Sitzung der Bürgerschaft am 13. Dezember soll die
Beschlussfassung zur Vorlage erfolgen.
Frau Bansemer machte Ausführungen zum Haushalt 2013 der Hansestadt Wismar. So wurde
u. a. über die Eckdaten, zur Kreisumlage, zu den freiwilligen Leistungen, zu Personalkosten
und zum Defizit informiert. Ebenfalls erfolgen Informationen im Bereich der Investitionen.
Auf Nachfrage von Frau Dr. Framm wird bestätigt, dass noch Hinweise, Ergänzungen oder
Änderungen durch die Fraktionen zum Haushalt erfolgen können. Diese sollten jedoch sehr
zeitnah an die Verwaltung gegeben werden, um diese Mitteilungen in die Vorlage einarbeiten
zu können.
Herr Werner bittet um Erläuterung der Rahmendaten zum Haushalt bis zur 2. Lesung und
hinterfragt die Zahlung finanzieller Mittel an das Wonnemar für das Schul- und Vereinsschwimmen.
Von Herrn Werner erfolgte eine Nachfrage bezüglich der Regelung zur Verteilung von
Zuwendungen (Förderungen) an Vereine und Verbände. Wer entscheidet über die Höhe der
Zuwendungen.
Frau Scheidt informiert, dass eine Entscheidung durch die Verwaltung getroffen wird, unter
Verwendung der Richtlinie zur Kulturförderung. Diese Richtlinie wurde durch die Bürgerschaft
beschlossen. Ebenfalls findet die Dienstanweisung für Zuwendungen hier ihre Anwendung.
Der Fachbereich erarbeitet eine Aufstellung mit einem entsprechenden Vorschlag zur Höhe
der Förderung für die vorliegenden Anträge der Antragsteller. Vorschläge werden je nach Höhe
der geplanten Zuwendung dem Bürgermeister oder dem Senator zur Bestätigung vorgelegt.
Frau Rose macht darauf aufmerksam, dass den Mitgliedern des Ausschusses jährlich ein
Bericht zur Vergabe von Fördermitteln im Bereich Sport und Kultur zur Kenntnisnahme
vorgelegt wird. Durch die Mitglieder des Ausschusses erfolgte in den vergangenen Jahren
kein Einspruch zum Bericht. Diese Möglichkeit hat bestanden.
Herr Fröhlich ergänzt, dass eine Entscheidung zur Höhe einer Förderung immer nach den
Regelungen der Hauptsatzung getroffen wird. In der Hauptsatzung ist die Höhe der
Wertgrenzen festgelegt.
Frau Dr. Framm bittet darum, die Richtlinie zur Kulturförderung den Mitgliedern des Ausschusses in der nächsten Sitzung zur Verfügung zu stellen und die Thematik auf die
Tagesordnung zu setzen.
Durch Zeitüberschreitung der Sitzung wurde ein Raumwechsel vorgenommen (Senatszimmer).
Herr Box verließ um 17:50 Uhr die Sitzung.
Herr Fröhlich erläutert das Produkt Kindertagesstätten und Jugend- und Jugendsozialarbeit.
Im Produkt Kindertagesstätten kommt es in den nächsten Jahren zu Kostensteigerungen,
Ursache hierfür ist der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab August 2013.
Für die Jugend- und Jugendsozialarbeit hat die Hansestadt Wismar die gleiche Summe
eingeplant wie 2012. Trotzdem ist zurzeit die Finanzierung aller Leistungsangebote noch nicht
gesichert, da der Landkreis NWM beabsichtigt, in geringerem Maße zu fördern als
in diesem Jahr.